Rechtsprechung
LSG Berlin, 16.03.2004 - L 9 B 165/03 KR ER |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- SG Karlsruhe, 11.06.2008 - S 7 KR 2374/08
Zuständigkeit der Sozialgerichte für Vollstreckungsschutz - Vollstreckung von …
Vollstreckungsschutz gegen diesen gemäß § 66 Abs. 3 SGB X in Verbindung mit § 15 Landesveraltungsvollstreckungsgesetz BW (LVwVG) grundsätzlich zulässigen Weg der Zwangsvollstreckung kann im Wege der vorläufigen Erinnerung nach § 86b Abs. 2 SGG in Verbindung mit §§ 766, 732 Abs. 2 ZPO analog erreicht werden (vgl. LSG Berlin, Beschluss vom 16.3.2004 - L 9 B 165/03 KR ER). - LSG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2015 - L 11 KA 77/14
Vertragsarztangelegenheiten
Das hat zur Folge, dass vorläufiger Vollstreckungsschutz im Wege der "vorläufigen Erinnerung" gegen die Erteilung der Vollstreckungsklausel nach § 86b Abs. 2 SGG i.V.m. § 732 Abs. 2 ZPO, der "vorläufigen Vollstreckungserinnerung" nach § 86b Abs. 2 SGG i.V.m. §§ 766 Abs. 1 Satz 2, 732 Abs. 2 ZPO sowie der einstweiligen Anordnung zur Vollstreckungsabwehr nach § 86b Abs. 2 SGG i.V.m. §§ 769, 767 ZPO nachgesucht werden kann (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.03.2004 - L 9 B 165/03 KR ER -). - LSG Berlin-Brandenburg, 05.08.2009 - L 34 AS 1136/09
Nichtzulassungsbeschwerde; grundsätzliche Bedeutung; rechtserheblich; Divergenz; …
Der Kläger hat insoweit lediglich vorgetragen, dass das Landessozialgericht Berlin in seinem Beschluss vom 16. März 2004 - L 9 B 165/03 KR- "die rechtliche Einordnung der Festsetzung von Mahngebühren als Bescheid für so offensichtlich gehalten hat, dass es im Rahmen seiner Entscheidung insoweit nicht einmal eine Problematisierung für erforderlich erachtet" hat.